Dolomiten-Tagblatt der Südtiroler

„Dolomiten“ – die Tageszeitung für Südtirol.
Online oder gedruckt – ein „Dolomiten“-Abo lohnt sich!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung im Rahmen des Verkaufs der Tageszeitung „Dolomiten“ durch die Gesellschaft Athesia Druck GmbH, Lauben 41, 39100 Bozen, Steuer-Nr. 00853870210, MwSt.-Nr. 00853870210, REA-Nr. BZ-91830 („Lieferant“), die - auch hinsichtlich der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes (GvD Nr. 206 vom 6. September 2005) und des GvD Nr. 70 vom 9. April 2003 (Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) - unter folgenden Adressen kontaktiert werden kann: Athesia Druck GmbH, Weinbergweg 7, 39100 Bozen, Tel: +39 0471 925453, Fax: +39 0471 925490.
Die Unterzeichnung des Abonnements setzt die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Abonnements können nur von volljährigen Personen abgeschlossen werden; die Nutzung von Inhalten durch Personen unter achtzehn Jahren darf daher erst erfolgen, nachdem das Abonnement mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Elternteil oder der Person, die die elterliche Gewalt ausübt, abgeschlossen wurde.

  1. Vertragsgegenstand
    1. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Lieferanten und dem Abonnenten hat die Lieferung der erworbenen Zeitung in gedruckter Form und/oder den Zugang zur digitalen Version der Zeitung für die Dauer des Abonnements zum Gegenstand und wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie durch die im Kaufauftrag enthaltenen Bestimmungen geregelt.
    2. Unbeschadet der Bestimmungen in der vom Anbieter angenommenen Bestellung ist der Nutzer befugt, das Abonnement ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und nicht gemeinschaftlich und/oder zu Gewinnzwecken zu nutzen; daher ist beispielsweise Folgendes untersagt: die - auch teilweise - Weitergabe von Inhalten per E-Mail oder auf anderem Wege; die gemeinsame Nutzung von Zugangsschlüsseln usw.). Der persönliche Charakter der Nutzung setzt voraus, dass der Nutzer innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden mit höchstens zwei verschiedenen Geräten auf die digitalen Inhalte zugreifen kann.
    3. Stellt der Nutzer fest, dass seine Zugangsdaten verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, muss er dies unverzüglich dem Anbieter mitteilen, der neue Zugangsdaten aktiviert und die alten deaktiviert.
  2. Vertragsabschluss
    1. Die Vertragsbeziehung zwischen Lieferant und Abonnent kommt mit der Annahme der vom Abonnenten gesendeten Bestellung zustande.
  3. Stillschweigende Erneuerung
    1. Das Abonnement wird - vorbehaltlich einer Preisänderung, die 30 Tage vor Fälligkeit des laufenden Abonnements mitgeteilt wird - automatisch verlängert; in der Tat kann sich der Preis gegenüber dem in der ursprünglichen Bestellung vorgesehenen Betrag bei nachfolgenden Vertragsverlängerungen ändern.
    2. Der Abonnent kann die automatische Abonnementverlängerung innerhalb von 15 Tagen vor Fälligkeit mit einer schriftlichen Kündigung an folgende Adressen ablehnen:
      • Per Post: Athesia Druck GmbH, Leserservice, Weinbergweg 7, 39100 Bozen
      • Per E-Mail: leserservice@athesia.it
      • Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Kündigung, wird das Abonnement zu dem im Schreiben des Lieferanten vorgesehenen Preis erneuert. Bei termingerechter Kündigung erfolgt keine Vertragserneuerung; die Dauer des laufenden Abonnements wird dadurch nicht verkürzt.
    3. Ebenso kann der Lieferant die automatische Erneuerung mit einer schriftlichen Kündigung an den Abonnenten 15 Tage vor Fälligkeit des Abonnements ablehnen.
      Die Kündigung tritt zum Ende der laufenden Vertragszeit in Kraft; die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Abonnements ist ausgeschlossen.
  4. Rücktrittsrecht
    1. Für ein im Fernabsatz oder auf jeden Fall außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenes Abonnement räumt das Verbraucherschutzgesetz (Art. 52 u. ff.) dem Abonnenten ein Widerrufsrecht ein, wenn dieser im Sinne des genannten Gesetzes als Verbraucher einzustufen ist, d.h. als natürliche Person, die das Abonnement nicht für berufliche, gewerbliche oder unternehmerische Zwecke abgeschlossen hat. Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der ersten Nummer der Zeitung ausgeübt werden. Für den Widerruf kann auch der am Fuße dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Vordruck verwendet werden, indem eine entsprechende Erklärung an folgende Adressen gesendet wird:
      • Per Post: Athesia Druck GmbH, Leserservice, Weinbergweg 7, 39100 Bozen
      • Per E-Mail: leserservice@athesia.it
      • Nach Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der genannten Frist erstattet der Lieferant innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs den vom Abonnenten bezahlten Betrag.
      • Für diese Rückerstattung, die - vorbehaltlich anderslautender Anweisungen des Abonnenten - über denselben Zahlungsweg erfolgt, den Letzterer für seine Zahlung genutzt hat, werden dem Abonnenten keine Kosten angelastet.
        Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne des Art. 59, lit. o) des Verbraucherschutzgesetzes kein Widerrufsrecht besteht, wenn: “digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem physischen Datenträger bereitgestellt werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.“
  5. Nichtzahlung der Leistung
    1. Bei Nichtzahlung, auch wenn dies auf eine nicht erfolgreiche Zahlung/einen Ausfall des Zahlungssystems zurückzuführen ist, kann der Lieferant die Lieferung aussetzen und bei anhaltendem Zahlungsverzug den Vertrag im Sinne des Artikels 1456 des Ital. Zivilgesetzbuchs auflösen.
  6. Geistiges Eigentum
    1. Der Abonnent anerkennt, dass die Informationen, Marken und die sonstigen Unterscheidungsmerkmale und im Allgemeinen der Inhalt (zur Gänze oder in Teilen) der Zeitung, deren Lieferung Gegenstand dieses Vertrages ist, durch Gesetze zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums geschützt sind, wozu auch das Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941) gehört, und dass die damit verbundenen Rechte im Besitz des Lieferanten sind.
    2. Daher ist dem Abonnenten keine andere Nutzung als die für persönliche und private Zwecke gestattet; die - auch teilweise - Verbreitung und/oder Veröffentlichung und/oder Abtretung sind daher verboten. Dem Abonnenten ist es daher beispielsweise untersagt: Inhalte zu modifizieren, zu verändern, zu verbreiten, zu übersetzen oder Arbeiten auf der Basis der Inhalte der Zeitung anzufertigen, den Inhalt der Zeitung zu nutzen, um so seinerseits Leistungen an Dritte zu erbringen.
  7. Höhere Gewalt - Lieferaussetzung
    1. Der Lieferant haftet nicht für Lieferausfälle aufgrund höherer Gewalt; als solche gelten beispielsweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit Ursachen wie Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Streiks, Unterbrechungen des Postdienstes.
      Abgesehen von diesen Fällen ist keine Aussetzung des Abonnements vorgesehen. Sollte ein spezifischer Antrag des Abonnenten auf Lieferunterbrechung angenommen werden, ist dies für den Lieferanten mit keinerlei Verpflichtung verbunden und bedeutet für den Abonnenten auch nicht, dass auch künftig weitere Aussetzungen des Abonnements, auch nicht aus ähnlichen Gründen, gewährt werden.
  8. Beschränkung der Haftung des Lieferanten
    1. Auf keinen Fall kann vom Lieferanten Ersatz für direkte und/oder indirekte Schäden gefordert werden, die durch die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Zeitungsausgaben in gedruckter und/oder digitaler Form entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten vorliegt.
  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, europäische OS-Plattform
    1. Auf die Vertragsbeziehung wird italienisches Recht angewandt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, auch nur bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrags, ist Bozen. Ist hingegen der Abonnent als Verbraucher einzustufen, gilt - wie im Verbraucherschutzgesetz vorgesehen - als ausschließlicher Gerichtsstand der Wohnort oder das Domizil des Abonnenten.
    2. Die EU-Kommission hat eine Plattform zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten über Allgemeine Geschäftsbedingungen, an denen in der Europäischen Union ansässige Nutzer beteiligt sind, eingerichtet, die unter http://ec.europa.eu/odr zugänglich ist.
  10. Unilaterale Änderungen
    1. Die Gebühren und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Anbieter jederzeit aus berechtigten Gründen geändert werden. Bei Änderungen, die nicht rein formaler Natur sind oder sich auf Klarstellungen und zusätzliche Informationen beziehen, wird der Nutzer über die von ihm beim Kauf oder später angegebene E-Mail- und/oder Postadresse oder, im Falle der Nutzung digitaler Dienste, durch eine entsprechende Mitteilung auf der betreffenden Plattform informiert.
    2. Über rein formale Änderungen, Klarstellungen und das Hinzufügen weiterer Informationen hinaus können Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus folgenden Gründen vorgenommen werden: Änderungen der Kosten für den Vertrieb der Produkte; technische Anforderungen an die Erbringung der Dienstleistung, auch zum Schutz und zur Wahrung der Rechte des Lieferanten; Änderungen der Gesetzgebung.
    3. Die gemäß Abschnitt 10.1 mitgeteilten Änderungen gelten als vom Abonnenten akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Mitteilung vom bestehenden Vertrag zurücktritt.

    Allgmeine Geschäftsbedingungen, gültig bis 04.07.2022

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung im Rahmen des Verkaufs der „Athesiamedien“ („Dolomiten“, „Zett“, „Südtiroler Frau“, „Katholisches Sonntagsblatt“, „Der Schlern“) durch die Gesellschaft Athesia Druck GmbH., die - auch hinsichtlich der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes (GvD Nr. 206 vom 6. September 2005) und des GvD Nr. 70 vom 9. April 2003 (Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) - unter folgenden Adressen kontaktiert werden kann: Athesia Druck GmbH., Lauben 41, 39100 Bozen, Tel: +39 0471 928 801.
    Die Unterzeichnung des Abonnements setzt die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

    1. Vertragsgegenstand
    2. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Lieferanten und dem Abonnenten hat die Lieferung der erworbenen Zeitung in gedruckter Form und/oder den Zugang zur digitalen Version der Zeitung für die Dauer des Abonnements zum Gegenstand und wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie durch die im Kaufauftrag enthaltenen Bestimmungen geregelt. Vorbehaltlich etwaiger Angaben in dem vom Lieferanten angenommenen Kaufauftrag darf der Abonnent das Abonnement ausschließlich für persönliche Zwecke und nicht in kollektiver Form und/oder für Gewinnzwecke nutzen (so ist beispielsweise die Übermittlung, das Teilen der Zugangsdaten per E-Mail verboten usw.).

    1. Vertragsabschluss
    2. Die Vertragsbeziehung zwischen Lieferant und Abonnent kommt mit der Annahme der vom Abonnenten gesendeten Bestellung zustande.

    1. Stillschweigende Erneuerung
    2. Das Abonnement wird - vorbehaltlich einer Preisänderung, die 30 Tage vor Fälligkeit des laufenden Abonnements mitgeteilt wird - automatisch verlängert; in der Tat kann sich der Preis gegenüber dem in der ursprünglichen Bestellung vorgesehenen Betrag bei nachfolgenden Vertragsverlängerungen ändern.
      Der Abonnent kann die automatische Abonnementverlängerung innerhalb von 15 Tagen vor Fälligkeit mit einer schriftlichen Kündigung an folgende Adressen ablehnen:

        • Per Post: Athesia Druck GmbH, Leserservice, Weinbergweg 7, 39100 Bozen
        • Per E-Mail: leserservice@athesia.it

      Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Kündigung, wird das Abonnement zu dem im Schreiben des Lieferanten vorgesehenen Preis erneuert. Bei termingerechter Kündigung erfolgt keine Vertragserneuerung; die Dauer des laufenden Abonnements wird dadurch nicht verkürzt.
      Ebenso kann der Lieferant die automatische Erneuerung mit einer schriftlichen Kündigung an den Abonnenten 15 Tage vor Fälligkeit des Abonnements ablehnen.
      Die Kündigung tritt zum Ende der laufenden Vertragszeit in Kraft; die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Abonnements ist ausgeschlossen.

    1. Rücktrittsrecht
    2. Für ein im Fernabsatz oder auf jeden Fall außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenes Abonnement räumt das Verbraucherschutzgesetz (Art. 55 u. ff.) dem Abonnenten ein Widerrufsrecht ein, wenn dieser im Sinne des genannten Gesetzes als Verbraucher einzustufen ist, d.h. als natürliche Person, die das Abonnement nicht für berufliche, gewerbliche oder unternehmerische Zwecke abgeschlossen hat. Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der ersten Nummer der Zeitung ausgeübt werden.
      Für den Widerruf kann auch der am Fuße dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Vordruck verwendet werden, indem eine entsprechende Erklärung an folgende Adressen gesendet wird:

        • Per Post: Athesia Druck GmbH, Leserservice, Weinbergweg 7, 39100 Bozen
        • Per E-Mail: leserservice@athesia.it

      Nach Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der genannten Frist erstattet der Lieferant innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs den vom Abonnenten bezahlten Betrag.
      Für diese Rückerstattung, die - vorbehaltlich anderslautender Anweisungen des Abonnenten - über denselben Zahlungsweg erfolgt, den Letzterer für seine Zahlung genutzt hat, werden dem Abonnenten keine Kosten angelastet.
      Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne des Art. 59, lit. o) des Verbraucherschutzgesetzes kein Widerrufsrecht besteht, wenn: digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem physischen Datenträger bereitgestellt werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.“

    1. Nichtzahlung der Leistung
    2. Bei Nichtzahlung, auch wenn dies auf eine nicht erfolgreiche Zahlung/einen Ausfall des Zahlungssystems zurückzuführen ist, kann der Lieferant die Lieferung aussetzen und bei anhaltendem Zahlungsverzug den Vertrag im Sinne des Artikels 1456 des Ital. Zivilgesetzbuchs auflösen.

    1. Geistiges Eigentum
    2. Der Abonnent anerkennt, dass die Informationen, Marken und die sonstigen Unterscheidungsmerkmale und im Allgemeinen der Inhalt (zur Gänze oder in Teilen) der Zeitung, deren Lieferung Gegenstand dieses Vertrages ist, durch Gesetze zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums geschützt sind, wozu auch das Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941) gehört, und dass die damit verbundenen Rechte im Besitz des Lieferanten sind.
      Daher ist dem Abonnenten keine andere Nutzung als die für persönliche und private Zwecke gestattet; die - auch teilweise - Verbreitung und/oder Veröffentlichung und/oder Abtretung sind daher verboten.
      Dem Abonnenten ist es daher beispielsweise untersagt: Inhalte zu modifizieren, zu verändern, zu verbreiten, zu übersetzen oder Arbeiten auf der Basis der Inhalte der Zeitung anzufertigen, den Inhalt der Zeitung zu nutzen, um so seinerseits Leistungen an Dritte zu erbringen.

    1. Höhere Gewalt - Lieferaussetzung
    2. Der Lieferant haftet nicht für Lieferausfälle aufgrund höherer Gewalt; als solche gelten beispielsweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit Ursachen wie Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Streiks, Unterbrechungen des Postdienstes.
      Abgesehen von diesen Fällen ist keine Aussetzung des Abonnements vorgesehen. Sollte ein spezifischer Antrag des Abonnenten auf Lieferunterbrechung angenommen werden, ist dies für den Lieferanten mit keinerlei Verpflichtung verbunden und bedeutet für den Abonnenten auch nicht, dass auch künftig weitere Aussetzungen des Abonnements, auch nicht aus ähnlichen Gründen, gewährt werden.

    1. Beschränkung der Haftung des Lieferanten
    2. Auf keinen Fall kann vom Lieferanten Ersatz für direkte und/oder indirekte Schäden gefordert werden, die durch die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Zeitungsausgaben in gedruckter und/oder digitaler Form entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten vorliegt.

    1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    2. Auf die Vertragsbeziehung wird italienisches Recht angewandt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, auch nur bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrags, ist Bozen. Ist hingegen der Abonnent als Verbraucher einzustufen, gilt - wie im Verbraucherschutzgesetz vorgesehen - als ausschließlicher Gerichtsstand der Wohnort oder das Domizil des Abonnenten.

    1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit vom Lieferanten geändert werden. In diesem Fall wird der Abonnent unter der E-Mail-Adresse und/oder Postadresse, die beim Kauf oder zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt wurde, darüber informiert. Die auf diese Weise mitgeteilten Änderungen gelten als vom Abonnenten angenommen, wenn dieser nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab der Mitteilung über die erfolgte Änderung kündigt.